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13.06.2026

Equal Pay: EU-Richtlinie gilt ab sofort direkt – neue Rechte für Beschäftigte

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verstreichen lassen, doch die Rechtslage hat sich dennoch geändert. Beschäftigte können sich ab sofort direkt auf die EU-Vorgaben berufen, um Lohngerechtigkeit einzuklagen.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, verbindliche Regeln für mehr Lohngerechtigkeit zu schaffen. Die dreijährige Umsetzungsfrist endete am 7. Juni 2026, doch in Deutschland liegt ein neues Gesetz weiterhin nicht vor. Das Entgelttransparenzgesetz von 2017 hat sich als unwirksam erwiesen, um die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen.

Mit Ablauf der Frist gilt die Richtlinie nun unmittelbar in Deutschland. Beschäftigte und betriebliche Interessenvertretungen können sich vor Gericht direkt auf die EU-Vorgaben berufen, sofern eine europarechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts an ihre Grenzen stößt. Dies betrifft insbesondere Beschäftigte im öffentlichen Dienst, in Landes- und Kommunalbetrieben sowie in staatlich kontrollierten Unternehmen. Die Richtlinie gibt Beschäftigten neue rechtliche Möglichkeiten, um Auskunft über Entgelte zu verlangen und ungleiche Bezahlung anzugreifen.