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Reiseveranstalter haftet für Verletzungen durch Turbulenzen während Pauschalreise
Ein Reiseveranstalter muss für Verletzungen von Passagieren durch Turbulenzen während eines Fluges haften.
Das Landgericht Frankfurt sprach einem Kläger Schadensersatz und Schmerzensgeld zu, da die gebuchte Reise durch die Verletzungen vollständig beeinträchtigt wurde. Der Kläger und seine Ehefrau erlitten bei heftigen Turbulenzen schwere Verletzungen, darunter Halswirbelfrakturen, Platzwunden und Prellungen. Der Kläger musste nach der Rückkehr nach Deutschland operiert werden und trug langfristige Beeinträchtigungen davon.
Das Gericht urteilte, dass der Reiseveranstalter für die Verletzungen verantwortlich ist. Da die gebuchte Erholungsreise durch die Verletzungen und starken Schmerzen komplett beeinträchtigt war, sprach das Gericht dem Kläger den vollständigen Reisepreis als Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zu. Zudem erhielt er ein Schmerzensgeld. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
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