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Flugzeitenänderung: Mängelansprüche bei Pauschalreisen
Eine Flugzeitenänderung kann einen Reisemangel darstellen und zu Mängelansprüchen führen.
Das Amtsgericht München urteilte kürzlich über einen Fall, in dem die Ankunft statt mittags erst am Abend erfolgte. Die Klägerin hatte eine Pauschalreise gebucht, bei der der Hinflug ursprünglich um 7:40 Uhr mit Ankunft um 11:55 Uhr geplant war. Der Reiseveranstalter änderte die Flugzeit jedoch auf 16:30 Uhr mit Ankunft um 20:45 Uhr. Die Klägerin machte Mängelansprüche geltend und verlangte die Erstattung eines vollständigen Tagesreisepreises sowie Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Das Gericht sprach ihr eine Minderung in Höhe eines Tagesreisepreises zu, da der erste Aufenthaltstag am Urlaubsort wirtschaftlich nahezu vollständig entwertet wurde.
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