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22.09.2026

Gewerbliche Cyberversicherung erreicht bislang nur einen kleinen Teil der Unternehmen

Die Zahl der gewerblichen Cyberversicherungsverträge ist 2025 deutlich gestiegen, dennoch bleibt der Schutz in Deutschland wenig verbreitet. 

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist nur etwa jedes 20. Unternehmen gegen die finanziellen Folgen eines Cyberangriffs versichert. Die Zahl der Verträge in der gewerblichen Cyberversicherung erhöhte sich 2025 um 15,7 Prozent auf rund 157.000. Gemessen an der Gesamtzahl der Unternehmen ist der Versicherungsschutz damit weiterhin nicht flächendeckend verbreitet.

Nach Angaben des GDV verfügen viele Betriebe zudem nicht über die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen, die Versicherer häufig zur Voraussetzung für den Vertragsabschluss machen. Dazu zählen regelmäßige Software- und Sicherheitsupdates, verlässliche Datensicherungen, klar geregelte Zugriffsrechte und Notfallpläne.

Nur etwa ein Drittel der deutschen Unternehmen erfülle diese Mindestanforderungen nach Einschätzung der Versicherer. Fehlende technische und organisatorische Vorkehrungen können damit nicht nur das Angriffsrisiko erhöhen, sondern auch den Zugang zu einer Cyberversicherung erschweren oder den Leistungsumfang beeinflussen.

Cyberangriffe können erhebliche betriebliche und finanzielle Schäden verursachen. Die versicherten Schäden beliefen sich laut GDV-Statistik 2025 auf knapp 200 Millionen Euro. Der durchschnittliche Schaden stieg um 5,8 Prozent auf 43.186 Euro.

Besonders kleine und mittlere Unternehmen unterschätzen nach Einschätzung des Verbandes häufig ihre Gefährdung. Die Annahme, für Hacker zu klein oder wirtschaftlich unbedeutend zu sein, biete keinen verlässlichen Schutz. Angriffe könnten automatisiert erfolgen und auch Betriebe treffen, die bislang nicht als besonders attraktive Ziele gelten.
Ein Versicherungsschutz ersetzt keine funktionierende IT-Sicherheit. Unternehmen sollten vor dem Abschluss prüfen, welche Sicherheitsvorgaben gelten, welche Schäden tatsächlich versichert sind und welche Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen und Obliegenheiten der Vertrag enthält. Nach Angaben des GDV meldeten 2025 rund drei Prozent der versicherten Unternehmen einen Cyber-Schaden.